LKW-Scheibenbremssattel
Technische Zustandsanforderungen für ausgebauten LKW-Bremssättel
1. Weder der Bremssattel noch seine internen Komponenten wurden von Dritten (ausser BPW) wiederaufbereitet.
2. Der zurückgegebene Bremssattel weist kaum oder keine äußere Korrosion auf.
3. Der zurückgegebene Bremssattel weist kaum oder keine innere Korrosion auf.
4. Die zurückgegebene Klemme weist keine oder nur geringfügige mechanische Schäden auf.
5. Der zurückgegebene Bremssattel wurde nicht zerlegt (auch nicht teilweise). Am Bremssattel sind Führungsbuchsen und Dichtungen montiert. Die Verwendung von BPW-Ersatzteilsätzen (Führungshülsen, Dichtungen und Druckkolben) ist zulässig.
6. Bei der zurückgegebenen Klemme muss es sich um ein Originalprodukt von BPW handeln. Produkte anderer Hersteller werden nicht akzeptiert.