ECU / EDC STEUEREINHEIT
1. Der zurückgegebene ausgebaute Teil (Kern) muss dem im Rahmen der TR-Form gekauften Teil entsprechen. Er sollte in der Originalverpackung des gekauften Produkts geliefert werden. Ist die Originalverpackung nicht verfügbar, muss der zurückgegebene Teil mit dem Index des gekauften Produkts eindeutig gekennzeichnet sein.
2. Gemäß den Umweltschutzvorschriften sollen die Kerne so geschützt und verpackt sein, dass sie die Umwelt nicht verschmutzen können. Die ausgebauten Teile (z.B. Lenkgetriebe mit Servo, Pumpen, Kompressoren der Klimaanlage) sollen ohne Betriebsmittel geliefert werden. Die Anschlüsse sollen mit Stopfen, z.B. vom gekauften Produkt, geschlossen werden.
3. Wir können nur komplette, nicht zerlegte Teile annehmen, welche die nachstehen angegebenen technischen Anforderungen erfüllen.
Voraussetzungen für die Rückgabe des ECU/EDC
1. Die hintere Abdeckung des Steuergeräts darf nicht beschädigt sein (keine Anzeichen von äußerer Beeinträchtigung oder Beschädigung).
2. Das Teil darf nicht verbrannt oder stark korrodiert werden.
3. Kunststoffverbindungen dürfen nicht gebrochen oder rissig sein.
4. Die Verbindungsbolzen dürfen nicht gebrochen oder verbogen sein.
5. ECU-Platten dürfen nicht beschädigt sein.
6. Der Index des zurückgegebenen Kerns muss mit dem Index der gekauften Waren kompatibel oder austauschbar sein.
7. Auf dem Produkt ist ein Typenschild mit Teilenummer erforderlich.