Hydrauliksystem des Bremssystems
1. Der zurückgegebene ausgebaute Teil (Kern) muss dem im Rahmen der TR-Form gekauften Teil entsprechen. Er sollte in der Originalverpackung des gekauften Produkts geliefert werden. Ist die Originalverpackung nicht verfügbar, muss der zurückgegebene Teil mit dem Index des gekauften Produkts eindeutig gekennzeichnet sein.
2. Gemäß den Umweltschutzvorschriften sollen die Kerne so geschützt und verpackt sein, dass sie die Umwelt nicht verschmutzen können. Die ausgebauten Teile (z.B. Lenkgetriebe mit Servo, Pumpen, Kompressoren der Klimaanlage) sollen ohne Betriebsmittel geliefert werden. Die Anschlüsse sollen mit Stopfen, z.B. vom gekauften Produkt, geschlossen werden.
3. Wir können nur komplette, nicht zerlegte Teile annehmen, welche die nachstehen angegebenen technischen Anforderungen erfüllen.
Technische Zustandsanforderungen für ausgebauten hydraulische Bremssysteme
1. Der Index des zurückgegebenen Kerns (OE-Nummer) muss mit dem Index des gekauften Fertigprodukts übereinstimmen.
2. Die Rücksendung der Ware muss in der Originalverpackung erfolgen (gilt für die Marke Bosch).
3. Der zurückgegebene Kern muss vollständig sein und darf nicht in Einzelteile zerlegt sein.
4. Mechanische Schäden sind nicht zulässig.
5. Der Treiber muss vom Exekutivteil getrennt werden.
6. Anschlussfugen, Stoßverbinder dürfen nicht beschädigt werden.
7. Keine Schrauben oder Beschädigungen sind zulässig.