ABS DRUCKREGLER
1. Der zurückgegebene ausgebaute Teil (Kern) muss dem im Rahmen der TR-Form gekauften Teil entsprechen. Er sollte in der Originalverpackung des gekauften Produkts geliefert werden. Ist die Originalverpackung nicht verfügbar, muss der zurückgegebene Teil mit dem Index des gekauften Produkts eindeutig gekennzeichnet sein.
2. Gemäß den Umweltschutzvorschriften sollen die Kerne so geschützt und verpackt sein, dass sie die Umwelt nicht verschmutzen können. Die ausgebauten Teile (z.B. Lenkgetriebe mit Servo, Pumpen, Kompressoren der Klimaanlage) sollen ohne Betriebsmittel geliefert werden. Die Anschlüsse sollen mit Stopfen, z.B. vom gekauften Produkt, geschlossen werden.
3. Wir können nur komplette, nicht zerlegte Teile annehmen, welche die nachstehen angegebenen technischen Anforderungen erfüllen.
2. Gemäß den Umweltschutzvorschriften sollen die Kerne so geschützt und verpackt sein, dass sie die Umwelt nicht verschmutzen können. Die ausgebauten Teile (z.B. Lenkgetriebe mit Servo, Pumpen, Kompressoren der Klimaanlage) sollen ohne Betriebsmittel geliefert werden. Die Anschlüsse sollen mit Stopfen, z.B. vom gekauften Produkt, geschlossen werden.
3. Wir können nur komplette, nicht zerlegte Teile annehmen, welche die nachstehen angegebenen technischen Anforderungen erfüllen.
Lieferanten wählen:
Technische Bedingung für ausgebaute ABS-Regler
1. Der Kern muss die Wabco-Teilenummer tragen.
2. Der ABS-Druckregler muss vollständig und in seiner Gesamtheit montiert sein.
3. Der zurückzusendende Kern darf nicht beschädigt oder durch unsachgemäße Behandlung während der Demontage, des Betriebs oder des Transports zerstört worden sein und darf nicht verbrannt worden sein.
4. Die Abdeckungen dürfen nicht verbeult oder gerissen sein.
5. Durchführungen und Gewinde dürfen nicht beschädigt sein, Stifte dürfen nicht verbogen oder gebrochen sein.
6. Der zurückzusendende Kern darf keine Anzeichen einer früheren Wiederaufbereitung aufweisen.
7. Rost an den Außenflächen des Kerns ist zulässig. Innere Oberflächen und Bauteile dürfen nur Anzeichen von Korrosion aufweisen. Korrosionsspuren, die durch unsachgemäße Lagerung entstanden sind, sind nicht zulässig.