Anlasser

VALEO

Anforderungen an den technischen Zustand der ausgebauten Anlasser

1. Der zurückgegebene Kern muss ein gleichwertiger Ersatz für das gekaufte Endprodukt sein.

2. Der Kern muss mit dem O.E.-Etikett des Originalherstellers versehen sein, das auf dem Kernkörper angebracht ist. Die OE-Nummern müssen lesbar sein. Kerne mit einem unleserlichen Original-Herstelleretikett und Teile, die Kopien von Produkten von O.E.-Herstellern sind, werden nicht akzeptiert.

3. Ein zurückgegebener Kern muss vollständig sein und darf nicht zerlegt werden.

4. Zurückgegebene Kerne dürfen keine äußeren mechanischen Beschädigungen aufweisen.

Nicht akzeptable Beispiele

Mechanische Beschädigung - unannehmbar

Mechanische Beschädigung - unannehmbar


Unvollständiger Kern (Elektromagnet) - unannehmbar

Unvollständiger Kern (Elektromagnet) - unannehmbar


Beschädigtes Gehäuse - unannehmbar

Beschädigtes Gehäuse - unannehmbar


Starke Korrosion oder Verbrennung - unannehmbar

Starke Korrosion oder Verbrennung - unannehmbar


Kein Original-Etikett - unannehmbar

Kein Original-Etikett - unannehmbar


Gute Qualität OE Herkunft mit technischen Referenzen - akzeptabel

Gute Qualität OE Herkunft mit technischen Referenzen - akzeptabel


Keine Kennzeichnungen oder unleserliche Herstellernummern - unannehmbar

Keine Kennzeichnungen oder unleserliche Herstellernummern - unannehmbar


Demontierter Kern - unannehmbar

Demontierter Kern - unannehmbar