Anlasser
Anforderungen an den technischen Zustand der ausgebauten Anlasser
1. Der zurückgegebene Kern muss ein gleichwertiger Ersatz für das gekaufte Endprodukt sein.
2. Der Kern muss mit dem O.E.-Etikett des Originalherstellers versehen sein, das auf dem Kernkörper angebracht ist. Die OE-Nummern müssen lesbar sein. Kerne mit einem unleserlichen Original-Herstelleretikett und Teile, die Kopien von Produkten von O.E.-Herstellern sind, werden nicht akzeptiert.
3. Ein zurückgegebener Kern muss vollständig sein und darf nicht zerlegt werden.
4. Zurückgegebene Kerne dürfen keine äußeren mechanischen Beschädigungen aufweisen.