Lichtmaschine

Anforderungen an den technischen Zustand der ausgebauten Lichtmaschinen
1. Die Lichtmaschine darf keine Zerlegungsspuren aufweisen, zerlegt oder inkomplett sein.
2. Das Gehäuse darf nicht deformiert, gerissen sein oder ausgebrochene Elemente haben.
3. Die Lichtmaschinenhalterungen dürfen nicht ausgebrochen oder beschädigt sein.
4. Lichtmaschinen, welche mit dem Riemenrad eine Einheit bilden, müssen mit dem intakten Riemenrad zurückgegeben werden.
5. Starke Korrosion ist nicht erlaubt.
6. Die Lichtmaschine bildet einen Satz mit dem Spannungsregler.
7. Der Index des zurückgegebenen Kerns muss mit dem Index des gekauften Fertigprodukts übereinstimmen
2. Das Gehäuse darf nicht deformiert, gerissen sein oder ausgebrochene Elemente haben.
3. Die Lichtmaschinenhalterungen dürfen nicht ausgebrochen oder beschädigt sein.
4. Lichtmaschinen, welche mit dem Riemenrad eine Einheit bilden, müssen mit dem intakten Riemenrad zurückgegeben werden.
5. Starke Korrosion ist nicht erlaubt.
6. Die Lichtmaschine bildet einen Satz mit dem Spannungsregler.
7. Der Index des zurückgegebenen Kerns muss mit dem Index des gekauften Fertigprodukts übereinstimmen

Sprache Deutsch
English
Polski
Slovenský
Latviešu
Українська
Magyar
Hrvatski
Lietuvių
Română
Český
Български
Italiano
Sporočilolovaščina
Русский
Ελληνικά
Eesti
Français
Nederlands