Lichtmaschine
Anforderungen an den technischen Zustand der ausgebauten Lichtmaschinen
1. Die Lichtmaschine darf keine Zerlegungsspuren aufweisen, zerlegt oder inkomplett sein.
2. Das Gehäuse darf nicht deformiert, gerissen sein oder ausgebrochene Elemente haben.
3. Die Lichtmaschinenhalterungen dürfen nicht ausgebrochen oder beschädigt sein.
4. Lichtmaschinen, welche mit dem Riemenrad eine Einheit bilden, müssen mit dem intakten Riemenrad zurückgegeben werden.
5. Starke Korrosion ist nicht erlaubt.
6. Die Lichtmaschine bildet einen Satz mit dem Spannungsregler.
7. Der Index des zurückgegebenen Kerns muss mit dem Index des gekauften Fertigprodukts übereinstimmen
2. Das Gehäuse darf nicht deformiert, gerissen sein oder ausgebrochene Elemente haben.
3. Die Lichtmaschinenhalterungen dürfen nicht ausgebrochen oder beschädigt sein.
4. Lichtmaschinen, welche mit dem Riemenrad eine Einheit bilden, müssen mit dem intakten Riemenrad zurückgegeben werden.
5. Starke Korrosion ist nicht erlaubt.
6. Die Lichtmaschine bildet einen Satz mit dem Spannungsregler.
7. Der Index des zurückgegebenen Kerns muss mit dem Index des gekauften Fertigprodukts übereinstimmen