Wischermotor

1. Der zurückgegebene ausgebaute Teil (Kern) muss dem im Rahmen der TR-Form gekauften Teil entsprechen. Er sollte in der Originalverpackung des gekauften Produkts geliefert werden. Ist die Originalverpackung nicht verfügbar, muss der zurückgegebene Teil mit dem Index des gekauften Produkts eindeutig gekennzeichnet sein.

2. Gemäß den Umweltschutzvorschriften sollen die Kerne so geschützt und verpackt sein, dass sie die Umwelt nicht verschmutzen können. Die ausgebauten Teile (z.B. Lenkgetriebe mit Servo, Pumpen, Kompressoren der Klimaanlage) sollen ohne Betriebsmittel geliefert werden. Die Anschlüsse sollen mit Stopfen, z.B. vom gekauften Produkt, geschlossen werden.

3. Wir können nur komplette, nicht zerlegte Teile annehmen, welche die nachstehen angegebenen technischen Anforderungen erfüllen.
LAUBER

Anforderungen an den technischen Zustand der ausgebauten Scheibenwischermotoren

1. Der Motor soll komplett, nicht zerlegt sein.

2. Das Motorgehäuse und die Gewinde dürfen nicht beschädigt sein.

3. Die Zähne des Vielnutprofils und das Gewinde dürfen nicht beschädigt oder abgeschoren sein.

4. Der Motor muss mit der Verkabelung ausgerüstet sein.

5. Der Motor darf nicht stark korrodiert, abgebrannt oder geschliffen sein.

6. Der Index des zurückgegebenen Kerns muss mit dem Index des gekauften Fertigprodukts übereinstimmen.