Bremssattel der Scheibenbremse
Anforderungen an den technischen Zustand ausgebauten Scheibenbremssätteln
Der Kern MUSS in der Originalverpackung zurückgesandt werden - notwendige Bedingung
1. Der Index des zurückgegebenen Kerns muss mit dem Index des gekauften Endprodukts übereinstimmen.
2. Der zurückgegebene Kern muss vollständig und darf nicht zerlegt sein.
3. Das zurückgegebene Teil kann nicht mehr regeneriert werden.
4. Der Kern darf keine Risse, Beschädigungen oder mechanische Veränderungen aufweisen.
5. Der Kern darf nicht übermäßig korrodiert sein (keine Lochfraßbildung).
6. Befestigungen, Anschlüsse, Entlüftungen und Kernführungen dürfen nicht beschädigt sein.

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