Lichtmaschine
Anforderungen an den technischen Zustand der ausgebauten Lichtmaschinen
1. Der Generator darf keine Anzeichen von Zerfall, Zerrissenheit oder Unvollständigkeit aufweisen.
2. Das Gehäuse darf keine Verformungen, Risse oder Brüche aufweisen (Ausnahme: beschädigt/gebrochen – 1 Rippe, ist zulässig).
3. Die Befestigungsteile des Generators dürfen nicht gebrochen oder beschädigt sein.
4. Der Generator kann ohne Riemenscheibe zurückgegeben werden. Kleinere Schäden an der Riemenscheibe sind akzeptabel.
5. Starke Korrosion ist nicht zulässig.
6. Der Generator bildet mit dem Spannungsregler eine Einheit.
7. Der Index des zurückgegebenen Kerns muss mit dem Index des gekauften Endprodukts übereinstimmen.