Antriebswelle

POINT GEAR

Anforderungen an den technischen Zustand der ausgebauten Antriebsachswellen

1. Gewinde, Vielnutprofile dürfen nicht beschädigt sein.

2. Die Welle darf nicht gebrochen, verbogen oder deformiert sein.

3. Das Nadellager, das an Innengelenken mancher Achswellen vorhanden ist, kann fehlen. Das Lagersitzachse darf nicht beschädigt sein.

4. Die Achswelle darf nicht stark korrodiert oder abgebrannt sein (Verlust der Konstruktionsstabilität).

5. Die Kappe und Innenkomponenten des Gelenks dürfen nicht gerissen oder deformiert sein.

6. Die Kugel des Innengelenks kann eventuell fehlen (die Lauffläche darf nicht beschädigt sein).

Nicht akzeptable Beispiele

Unvollständig und zerlegt, kein Fugenkreuz - unakzeptabel

Unvollständig und zerlegt, kein Fugenkreuz - unakzeptabel


Beschädigte Gelenkpfanne - unakzeptabel

Beschädigte Gelenkpfanne - unakzeptabel


Beschädigter Faden - unakzeptabel

Beschädigter Faden - unakzeptabel


Beschädigtes Gelenkkreuz - unakzeptabel

Beschädigtes Gelenkkreuz - unakzeptabel


Beschädigter Spline - unakzeptabel

Beschädigter Spline - unakzeptabel


Beschädigter Spline - unakzeptabel

Beschädigter Spline - unakzeptabel


Achswelle gebogen - unakzeptabel

Achswelle gebogen - unakzeptabel