Luftentfeuchter
Technische Zustandsanforderungen für ausgebaute Luftentfeuchter
1. Der Kern muss eine lesbare Herstellernummer haben.
2. Der recycelte Kern muss mit dem Index des gekauften Endprodukts übereinstimmen.
3. Der Kern muss ein Knorr- oder Wabco-Typenschild haben. Kerne anderer Hersteller werden nicht akzeptiert.
4. Der Kern darf keine mechanischen Schäden aufweisen, die durch unsachgemäße Wartung oder Demontage des Altteils verursacht wurden: z. B. Stöße, Schnitte, Schleifen, Bruch, Bräunung.
5. Rücksendungen müssen vollständig und montiert sein und dürfen keine Spuren von Demontage oder Modifikation aufweisen. Keine verschraubten oder eingepressten Teile, z. B. Elektronik, Kompressionskolbenstangen, Stecker – nicht akzeptabel.
6. Der Kern darf hinter dem äußeren Teil des Körpers, dem Guss, nicht stark korrodiert sein.
7. Der zurückgegebene Kern darf keine übermäßige Oxidation an der Außenseite des Körpers oder Gussstücks aufweisen.
8. Rücksendungen dürfen keine Anzeichen übermäßiger Schäden aufweisen, die durch übermäßigen Gebrauch oder unsachgemäße Bedienung verursacht wurden.