Pneumatische Kupplungen

SACHS

Annahmekriterien für die Rücknahme von pneumatischen Kupplungen:

1. Kernmarke SACHS (Marke muss auf dem Teil lesbar sein).

2. Der Kern muss vollständig sein (Teil ist vollständig, wenn die 3 Hauptkomponenten noch vorhanden sind
inklusive: Ringkolben, Gehäuse, Sensor)

3. Der Kern ist möglicherweise korrodiert und verschmutzt.

4. Kerne werden nicht akzeptiert, wenn sie nicht der Marke SACHS entsprechen.

Nicht akzeptable Beispiele

Markenzeichen SACHS - erforderlich.

Markenzeichen SACHS - erforderlich.


Oberflächenkorrosion und Verschmutzung - akzeptabel.

Oberflächenkorrosion und Verschmutzung - akzeptabel.