Der Zündappara

1. Der zurückgegebene ausgebaute Teil (Kern) muss dem im Rahmen der TR-Form gekauften Teil entsprechen. Er sollte in der Originalverpackung des gekauften Produkts geliefert werden. Ist die Originalverpackung nicht verfügbar, muss der zurückgegebene Teil mit dem Index des gekauften Produkts eindeutig gekennzeichnet sein.

2. Gemäß den Umweltschutzvorschriften sollen die Kerne so geschützt und verpackt sein, dass sie die Umwelt nicht verschmutzen können. Die ausgebauten Teile (z.B. Lenkgetriebe mit Servo, Pumpen, Kompressoren der Klimaanlage) sollen ohne Betriebsmittel geliefert werden. Die Anschlüsse sollen mit Stopfen, z.B. vom gekauften Produkt, geschlossen werden.

3. Wir können nur komplette, nicht zerlegte Teile annehmen, welche die nachstehen angegebenen technischen Anforderungen erfüllen.


BOSCH

Anforderungen an den technischen Zustand der ausgebauten Zündapparate

1. Die Welle des Zündapparats darf nicht beschädigt oder nachgeschliffen sein.

2. Das Gehäuse des Zündapparats darf nicht gerissen, gebrochen oder deformiert sein.

3. Der Zündapparat muss komplett sein, d.h. mit Finger und Kappe - diese Komponenten dürfen nicht gebrochen sein.

4. Die Referenznummern müssen lesbar sein (betrifft nur Bosch) und mit der Katalognummern übereinstimmen.

5. Die Komponenten des Zündapparats, d.h. Kappe, Unterdruck-Vorzündungsregler, Modulplatten dürfen nicht beschädigt sein.

6. Der Index des zurückgegebenen Kerns muss mit dem Index des gekauften Fertigprodukts übereinstimmen.

Nicht akzeptable Beispiele

Mechanische Beschädigungen - unakzeptabel!

Mechanische Beschädigungen - unakzeptabel!


Nicht komplett - unakzeptabel!

Nicht komplett - unakzeptabel!


Mechanische Beschädigungen - unakzeptabel!

Mechanische Beschädigungen - unakzeptabel!


Nicht komplett - Kappe fehlt

Nicht komplett - Kappe fehlt