Bremssattel der Scheibenbremse
Anforderungen an den technischen Zustand ausgebauten Scheibenbremssätteln
1. Der Klemmenkörper darf keine Risse, Brüche oder Verformungen aufweisen.
2. Der Körper der Klemme darf nicht stark korrodiert oder verbrannt sein (Verletzung der Stabilität der Klemmenstruktur).
3. Die Klemme sollte vollständig und nicht in ihre Einzelteile zerlegt sein.
4. Der Index des zurückgegebenen Kerns muss mit dem Index des fertigen Produkts übereinstimmen.