Lichtmaschine
Anforderungen an den technischen Zustand der ausgebauten Lichtmaschinen
1. Der Index des zurückgegebenen Kerns muss mit dem Index des gekauften Endprodukts kompatibel sein oder sich darauf beziehen.
2. Der Kern sollte über das Originaletikett/Herstellerschild O.E. verfügen. auf den Kernkörper aufgesetzt. OE-Nummern müssen lesbar sein. Unleserliche Kerne, das Originaletikett des Herstellers und Teile, die Kopien von Produkten sind, die von Herstellern des Typs „O.E“ hergestellt wurden, werden nicht akzeptiert.
3. Der zurückgegebene Kern muss vollständig sein und darf nicht in Teilen liegen.
4. Der zurückgegebene Kern darf keine äußeren mechanischen Schäden aufweisen.