Bremssattel der Scheibenbremse

Anforderungen an den technischen Zustand ausgebauten Scheibenbremssätteln
1. Der Klemmenkörper darf keine Risse, Brüche oder Verformungen aufweisen.
2. Der Körper der Schelle darf nicht stark korrodiert oder verbrannt sein (Beeinträchtigung der Stabilität der Schellenkonstruktion).
3. Gewindelöcher dürfen nicht verformt sein oder beschädigte Gewinde aufweisen.
4. Die Schelle sollte vollständig und nicht in ihre Einzelteile zerlegt sein, sie darf keine Spuren mechanischer Beschädigungen aufweisen.
5. Der Index des zurückgegebenen Kerns muss mit dem Index des gekauften Endprodukts übereinstimmen.

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