Bremssattel der Scheibenbremse

Anforderungen an den technischen Zustand ausgebauten Scheibenbremssätteln

1. Der Klemmenkörper darf keine Risse, Brüche oder Verformungen aufweisen.

2. Der Körper der Klemme darf nicht stark korrodiert oder verbrannt sein (Verletzung der Stabilität der Klemmenstruktur).

3. Die Gewinde der Flüssigkeitszufuhr und der Entlüftung dürfen nicht verformt sein oder beschädigte Gewinde aufweisen.

4. Die Klemme sollte vollständig und nicht in ihre Einzelteile zerlegt sein.

5. Das Motorgehäuse der Elektroklemme weist möglicherweise Risse auf, muss aber installiert werden.

6. Der Index des zurückgegebenen Kerns muss mit dem Index des fertigen Produkts übereinstimmen.

Nicht akzeptable Beispiele

Reste nach Demontage - akzeptabel || Mechanische Beschädigung des Motorgehäuses oder der Stecker – akzeptabel

Reste nach Demontage - akzeptabel || Mechanische Beschädigung des Motorgehäuses oder der Stecker – akzeptabel


Mechanische Beschädigung des Gehäuses – gebrochener Griff - unannehmbar

Mechanische Beschädigung des Gehäuses – gebrochener Griff - unannehmbar


Mechanische Beschädigung des Gehäuses – beschädigte Anschlussgewinde - unannehmbar || Rillen (Furchen), Kratzer usw. - unannehmbar

Mechanische Beschädigung des Gehäuses – beschädigte Anschlussgewinde - unannehmbar || Rillen (Furchen), Kratzer usw. - unannehmbar


Unvollständige Unterbaugruppen – kein Kolben, keine Füße - unannehmbar

Unvollständige Unterbaugruppen – kein Kolben, keine Füße - unannehmbar