Bremssattel der Scheibenbremse

Anforderungen an den technischen Zustand ausgebauten Scheibenbremssätteln
1. Der Sattelkörper darf nicht gerissen, gebrochen oder deformiert sein.
2. Der Bremssatttelkörper darf nicht stark korrodiert oder abgebrannt sein (Verlust der Konstruktionsstabilität).
3. Die Gewindebohrungen des Kraftstoffzulaufs und der Entlüftung nicht deformiert sein oder beschädigten Gewinde haben.
4. Der Bremssattel soll komplett, nicht zerlegt sein.
5. Der Index des zurückgegebenen Kerns muss mit dem Index des gekauften Fertigprodukts übereinstimmen.
6. Das Motorgehäuse des Elektrosattels darf gerissen, muss aber angebaut sein.
2. Der Bremssatttelkörper darf nicht stark korrodiert oder abgebrannt sein (Verlust der Konstruktionsstabilität).
3. Die Gewindebohrungen des Kraftstoffzulaufs und der Entlüftung nicht deformiert sein oder beschädigten Gewinde haben.
4. Der Bremssattel soll komplett, nicht zerlegt sein.
5. Der Index des zurückgegebenen Kerns muss mit dem Index des gekauften Fertigprodukts übereinstimmen.
6. Das Motorgehäuse des Elektrosattels darf gerissen, muss aber angebaut sein.

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