Lenkgetriebe mit Servolenkung

LAUBER

Anforderungen an den technischen Zustand der ausgebauten Lenkgetriebe mit Servolenkung

Der Index des zurückgegebenen Kerns muss mit dem Index des gekauften Endprodukts übereinstimmen. Der Lieferant verlangt, dass der gekaufte und der zurückgegebene Index gleich bleiben müssen (z.B. Lau 66.0731 = Lau 66.0731). 
Wenn diese Bedingung nicht erfüllt ist, wird der Kern zurückgewiesen.


1. Das Außengehäuse, die Montagebügel und die Schraubenlöcher dürfen nicht gerissen oder verformt sein.

2. Die beweglichen Mechanismen (Welle) dürfen nicht blockiert sein.

3. Das Getriebe darf nicht stark korrodiert sein (Störung der Strukturstabilität).

4. Die Verzahnung darf nicht beschädigt oder abgeschert sein.

5. Es ist zulässig, dass - die Kabel geknickt oder entfernt werden.


KONTROLLE DES ZUSTANDS DER LEISTE IST NICHT ERFORDERLICH.