Der Turbokompressor

1. Der zurückgegebene ausgebaute Teil (Kern) muss dem im Rahmen der TR-Form gekauften Teil entsprechen. Er sollte in der Originalverpackung des gekauften Produkts geliefert werden. Ist die Originalverpackung nicht verfügbar, muss der zurückgegebene Teil mit dem Index des gekauften Produkts eindeutig gekennzeichnet sein.

2. Gemäß den Umweltschutzvorschriften sollen die Kerne so geschützt und verpackt sein, dass sie die Umwelt nicht verschmutzen können. Die ausgebauten Teile (z.B. Lenkgetriebe mit Servo, Pumpen, Kompressoren der Klimaanlage) sollen ohne Betriebsmittel geliefert werden. Die Anschlüsse sollen mit Stopfen, z.B. vom gekauften Produkt, geschlossen werden.

3. Wir können nur komplette, nicht zerlegte Teile annehmen, welche die nachstehen angegebenen technischen Anforderungen erfüllen.
MOTO REMO

Anforderungen an den technischen Zustand der ausgebauten Turbokompressoren

Der Index und der Hersteller des zurückgegebenen Kerns müssen mit dem Index des gekauften Fertigerzeugnisses übereinstimmen ( z. B. beim Kauf von KKK54399880022/R muss KKK54399880022/R zurückgegeben werden; KKK = KKK ).

1. Der Turbokompressor darf keine Zerlegungsspuren aufweisen und muss lesbare Nummer auf dem Typenschild tragen.

2. Das Gehäuse darf keine Risse, Verformungen oder abgebrochenen Teile aufweisen, auch nicht im Bereich des Rotors.

3. Der Regler muss mit dem Turbolader verschraubt sein, darf keine Risse aufweisen und nicht verformt sein. Der Anschlussblock in seiner Gesamtheit am Ventil, ohne Brüche oder Dellen.