Bremssattel der Scheibenbremse

BUDWEG CALLIPER A/S

Anforderungen an den technischen Zustand ausgebauten Scheibenbremssätteln

1. Der Index des zurückgegebenen Kerns muss mit dem Index des gekauften Endprodukts übereinstimmen.

2. Der zurückgegebene Kern muss vollständig und darf nicht zerlegt sein.

3. Der Kern darf keine Risse, Beschädigungen oder mechanische Veränderungen aufweisen.

4. Der Kern darf nicht übermäßig korrodiert sein (keine Lochfraßbildung).

5. Befestigungen, Anschlüsse, Entlüftungen und Kernführungen dürfen nicht beschädigt sein.

6. Der Kern muss in der Originalverpackung zurückgesandt werden.

Nicht akzeptable Beispiele

Das Befestigungsloch ist beschädigt

Das Befestigungsloch ist beschädigt


Abgenutzt – der Körper berührt die Bremsscheibe → verringerte Wandstärke

Abgenutzt – der Körper berührt die Bremsscheibe → verringerte Wandstärke


Kragen ist zerstört – Teil des Kragens abgebrochen

Kragen ist zerstört – Teil des Kragens abgebrochen


Der Handbremsseilhaken fehlt – er wurde demontiert

Der Handbremsseilhaken fehlt – er wurde demontiert


Gewinde für Entlüftungsschraube zerstört

Gewinde für Entlüftungsschraube zerstört


Befestigungslaschen gebrochen / Schraubenloch beschädigt

Befestigungslaschen gebrochen / Schraubenloch beschädigt


U-Brücke fehlt – wurde abgebaut

U-Brücke fehlt – wurde abgebaut


Einlassgewinde beschädigt

Einlassgewinde beschädigt


Staubschutzflansch beschädigt/gebrochen

Staubschutzflansch beschädigt/gebrochen


Träger fehlt – wurde demontiert

Träger fehlt – wurde demontiert


Kolben fehlt – wurde demontiert

Kolben fehlt – wurde demontiert


Bereich der Montagefläche am Kunststoffgehäuse gebrochen

Bereich der Montagefläche am Kunststoffgehäuse gebrochen


Der Bereich, der den Mechanismus des Gleichstrommotors schützt, ist beschädigt

Der Bereich, der den Mechanismus des Gleichstrommotors schützt, ist beschädigt


Montageohr abgebrochen

Montageohr abgebrochen