Bremssattel der Scheibenbremse
Anforderungen an den technischen Zustand ausgebauten Scheibenbremssätteln
1. Der Index des zurückgegebenen Kerns muss mit dem Index des gekauften Endprodukts übereinstimmen.
2. Der zurückgegebene Kern muss vollständig und darf nicht zerlegt sein.
3. Der Kern darf keine Risse, Beschädigungen oder mechanische Veränderungen aufweisen.
4. Der Kern darf nicht übermäßig korrodiert sein (keine Lochfraßbildung).
5. Befestigungen, Anschlüsse, Entlüftungen und Kernführungen dürfen nicht beschädigt sein.
6. Der Kern muss in der Originalverpackung zurückgesandt werden.
Nicht akzeptable Beispiele
Das Befestigungsloch ist beschädigt
Abgenutzt – der Körper berührt die Bremsscheibe → verringerte Wandstärke
Befestigungslaschen gebrochen / Schraubenloch beschädigt
U-Brücke fehlt – wurde abgebaut
Einlassgewinde beschädigt
Staubschutzflansch beschädigt/gebrochen
Träger fehlt – wurde demontiert
Kolben fehlt – wurde demontiert
Bereich der Montagefläche am Kunststoffgehäuse gebrochen
Der Bereich, der den Mechanismus des Gleichstrommotors schützt, ist beschädigt
Kragen ist zerstört – Teil des Kragens abgebrochen
Der Handbremsseilhaken fehlt – er wurde demontiert
Gewinde für Entlüftungsschraube zerstört