Antriebswelle
Anforderungen an den technischen Zustand der ausgebauten Antriebsachswellen
1. Gewinde, Vielnutprofile dürfen nicht beschädigt sein.
2. Die Welle darf nicht gebrochen, verbogen oder deformiert sein.
3. Das Nadellager, das an Innengelenken mancher Achswellen vorhanden ist, kann fehlen. Das Lagersitzachse darf nicht beschädigt sein.
4. Die Achswelle darf nicht stark korrodiert oder abgebrannt sein (Verlust der Konstruktionsstabilität).
5. Die Kappe und Innenkomponenten des Gelenks dürfen nicht gerissen oder deformiert sein.
6. Die Kugel des Innengelenks kann eventuell fehlen (die Lauffläche darf nicht beschädigt sein).
2. Die Welle darf nicht gebrochen, verbogen oder deformiert sein.
3. Das Nadellager, das an Innengelenken mancher Achswellen vorhanden ist, kann fehlen. Das Lagersitzachse darf nicht beschädigt sein.
4. Die Achswelle darf nicht stark korrodiert oder abgebrannt sein (Verlust der Konstruktionsstabilität).
5. Die Kappe und Innenkomponenten des Gelenks dürfen nicht gerissen oder deformiert sein.
6. Die Kugel des Innengelenks kann eventuell fehlen (die Lauffläche darf nicht beschädigt sein).