Common-Rail-Injektor
Anforderungen an den technischen Zustand der ausgebauten Common-Rail-Injektoren
1. Der Injektor darf nicht stark korrodiert oder abgebrannt sein.
2. Das Gehäuse und die Anschraubpunkte dürfen nicht beschädigt sein.
3. Ohne sichtbare Spuren der Demontage der Komponenten.
4. Die Elektroanschlüsse und Stecker dürfen nicht abgerissen oder beschädigt sein.
5. Die Gewinde und Kraftstoffzulaufpunkte dürfen nicht beschädigt sein.
6. Das Einspritzende darf beschädigt sein.
7. Die Ware muss in Originalverpackung zurückgegeben werden (betrifft Bosch).
8. Die Herstellernummer am Gehäuse muss lesbar sein und der Katalognummer entsprechen.
9. Der Index des zurückgegebenen Kerns muss mit dem Index des gekauften Fertigprodukts übereinstimmen.
2. Das Gehäuse und die Anschraubpunkte dürfen nicht beschädigt sein.
3. Ohne sichtbare Spuren der Demontage der Komponenten.
4. Die Elektroanschlüsse und Stecker dürfen nicht abgerissen oder beschädigt sein.
5. Die Gewinde und Kraftstoffzulaufpunkte dürfen nicht beschädigt sein.
6. Das Einspritzende darf beschädigt sein.
7. Die Ware muss in Originalverpackung zurückgegeben werden (betrifft Bosch).
8. Die Herstellernummer am Gehäuse muss lesbar sein und der Katalognummer entsprechen.
9. Der Index des zurückgegebenen Kerns muss mit dem Index des gekauften Fertigprodukts übereinstimmen.