Abgaskühler

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Anforderungen an den technischen Zustand des ausgebauten Abgaskühlers

1. Der Abgaskühler muss komplett sein (Drossel und Krümmer).

2. Das Gehäuse darf nicht mechanisch beschädigt werden – Risse oder Verformungen.

3. Die Befestigungen des Abgasrezirkulators müssen intakt sein.

4. Der Abgaskühler darf nicht stark korrodiert sein.

5. Das Drosselklappengehäuse muss komplett mit AGR-Ventil (Hebel und Schließmechanismus) sein.

Nicht akzeptable Beispiele

Drosselklappenhebel - erforderlich

Drosselklappenhebel - erforderlich


Drosselklappenhebel - erforderlich

Drosselklappenhebel - erforderlich


Keine mechanische Beschädigung des Gashebels - erforderlich

Keine mechanische Beschädigung des Gashebels - erforderlich


Mechanische Beschädigung des Körpers - unannehmbar

Mechanische Beschädigung des Körpers - unannehmbar


Mechanische Beschädigung - unannehmbar

Mechanische Beschädigung - unannehmbar


Mechanische Beschädigung - unannehmbar

Mechanische Beschädigung - unannehmbar


Drosselklappenhebel fehlt - unannehmbar

Drosselklappenhebel fehlt - unannehmbar