Druckluftkompressor
Anforderungen an den technischen Zustand ausgebauten Druckluftkompressoren
1. Der Kern muss mit einem Typenschild des Herstellers versehen sein. In Ermangelung dessen andere Merkmale, die die Herkunft des Produkts bestätigen, z.B. Firmenzeichen auf dem Karosserieguss. Es werden nur Kerne akzeptiert, die die Eigenschaften der Originalhersteller aufweisen: Wabco, Knorr-Bremse, Mercedes, Bendix, Voith usw.
2. Der Index des zurückgegebenen Kerns muss mit dem Index des Kaufteils übereinstimmen.
3. Der zurückgegebene Kern muss vollständig sein, er darf keine tiefe Korrosion, Schweiß- und Verbrennungsspuren aufweisen.
4. Die Köpfe von Druckluftkompressoren dürfen äußerlich keine sichtbaren Schäden aufweisen: Gehäuserisse, Verformungen, Materialverluste.
5. Zylinderblöcke – die Gehäuse von Druckluftkompressoren dürfen keine Risse, Verformungen, Materialverluste, Brandspuren, tiefe Korrosion und Beschädigungen der Montagelöcher aufweisen.
6. Kurbelwellen – sie dürfen äußerlich keine sichtbaren Schäden aufweisen: Gewindebrüche, Gewindeschäden, Beschädigungen der Kurbelwellenoberfläche im Zusammenwirken mit Antriebsriemenscheiben (Riemen oder Zahnräder), zum Beispiel Festfressen oder Beschädigungen.