Klimakompressor

1. Bei dem zurückgegebenen ausgebauten Teil (Kern) muss es sich um einen originalen Klimakompressor handeln – es darf sich nicht um eine chinesische Nachahmung handeln, die nicht zur Regeneration geeignet ist (Kopien von Herstellern wie Nissens, Hella, Sigma, NRF, TCCI werden nicht akzeptiert) und muss ein Äquivalent des gekauften Produkts gemäß der TR-Verkaufsformel sein. Es wird empfohlen, das Teil in der Originalverpackung des gekauften Produkts zu liefern. Sollte die Originalverpackung nicht vorhanden sein, muss das zurückgegebene Teil ausdrücklich mit dem Index des gekauften Produkts gekennzeichnet werden.

2. Gemäß den Umweltschutzvorschriften sollen die Kerne so geschützt und verpackt sein, dass sie die Umwelt nicht verschmutzen können. Die ausgebauten Teile (z.B. Lenkgetriebe mit Servo, Pumpen, Kompressoren der Klimaanlage) sollen ohne Betriebsmittel geliefert werden. Die Anschlüsse sollen mit Stopfen, z.B. vom gekauften Produkt, geschlossen werden.

3. Wir können nur komplette, nicht zerlegte Teile annehmen, welche die nachstehen angegebenen technischen Anforderungen erfüllen.

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