Lenkgetriebe mit Servolenkung
Anforderungen an den technischen Zustand der ausgebauten Lenkgetriebe mit Servolenkung
1. Der zurückgegebene Kern muss eine vollständige, unbesetzte Nomenklatur sein.
2. Der Index des zurückgegebenen Kerns muss mit dem Index des gekauften Teils übereinstimmen oder austauschbar sein.
3. Der Kern muss die ursprünglichen Herstellerkennzeichnungen aufweisen.
4. Das Gehäuse darf nicht beschädigt oder rissig sein.
5. Der Kern darf nicht blockiert sein (die Welle muss sich frei drehen können).
6. Die Anschlussbohrungen und Gewinde dürfen nicht verformt oder mechanisch beschädigt sein.
7. Die Befestigungen, Griffe dürfen nicht beschädigt oder gebrochen sein.
8. Die Zahnstange darf nicht korrodiert sein.
ES IST NOTWENDIG,
DEN ZUSTAND DER ZAHNSTANGE ZU ÜBERPRÜFEN (BITTE AUFSCHNEIDEN, DIE
GUMMIABDECKUNGEN VERSCHIEBEN UND DEN ZUSTAND DER STANGE ÜBERPRÜFEN)