Luftfederkompressor
1. Der zurückgegebene ausgebaute Teil (Kern) muss dem im Rahmen der TR-Form gekauften Teil entsprechen. Er sollte in der Originalverpackung des gekauften Produkts geliefert werden. Ist die Originalverpackung nicht verfügbar, muss der zurückgegebene Teil mit dem Index des gekauften Produkts eindeutig gekennzeichnet sein.
2. Gemäß den Umweltschutzvorschriften sollen die Kerne so geschützt und verpackt sein, dass sie die Umwelt nicht verschmutzen können. Die ausgebauten Teile (z.B. Lenkgetriebe mit Servo, Pumpen, Kompressoren der Klimaanlage) sollen ohne Betriebsmittel geliefert werden. Die Anschlüsse sollen mit Stopfen, z.B. vom gekauften Produkt, geschlossen werden.
3. Wir können nur komplette, nicht zerlegte Teile annehmen, welche die nachstehen angegebenen technischen Anforderungen erfüllen.
Technische Zustandsanforderungen für ausgebauten Luftfederkompressoren
1. Der Kern darf keine Risse, Brüche oder Verformungen aufweisen.
2. Der Rumpf darf nicht stark korrodieren oder verbrennen (unerschütterliche strukturelle Stabilität).
3. Der zurückgegebene Kern kann in keiner Weise zerlegt oder verändert werden.
4. Der Motor muss vollständig sein und darf nicht zerlegt sein.
5. Der Kern darf keine Spuren mechanischer Schäden aufweisen, die durch unsachgemäßen Gebrauch, Demontage oder Verbrennung entstehen.