Lenkgetriebe für Nutzfahrzeuge
Anforderungen an den technischen Zustand der ausgebauten Lenkgetrieben für Nutzfahrzeuge
1. Der Kern sollte einen roten Absatz haben, der mit dem neuen Artikel geliefert wird. Wenn kein Überstand vorhanden ist, sollte der Kern mit einem Ersatzetikett mit der Teilenummer gekennzeichnet werden.
2. Der Index des Rücklaufkerns muss mit dem Index des gekauften Fertigprodukts übereinstimmen oder mit diesem austauschbar sein.
3. Der Kern sollte vor der Rückführung von der Arbeitsflüssigkeit befreit und entleert werden.
4. Löcher, Gewinde und Muttern müssen durch Schutzvorrichtungen vor einem neuen Getriebe geschützt werden.
5. Der zurückgegebene Kern darf nicht stark korrodiert sein.
6. Die Elementbefestigungsgewinde dürfen nicht beschädigt oder verformt sein.
7. Die Welle kann keine Spuren mechanischer Beschädigung oder Verformung tragen.
8. Der Kern muss vollständig und montiert sein.