LKW-Scheibenbremssattel

KNORR

Anforderungen an den technischen Zustand der ausgebauten KNORR-Bremssättel

1. Der Sattelkörper darf nicht gerissen, gebrochen oder deformiert sein.

2. Der Bremssattel soll komplett, nicht zerlegt sein.

3. Der Bremssattel muss über eine Selbstregelung verfügen.

4. Der Bremssattel muss über ein Typenschild verfügen.

5. Der Index des zurückgegebenen Kerns muss mit dem Index des gekauften Fertigprodukts übereinstimmen.

Nicht akzeptable Beispiele

Defekte, verbogene Drücker - unannehmbar

Defekte, verbogene Drücker - unannehmbar


Abrieb der Körperoberfläche - unannehmbar

Abrieb der Körperoberfläche - unannehmbar


Abrieb der Körperoberfläche - unannehmbar

Abrieb der Körperoberfläche - unannehmbar


Abrieb der Körperoberfläche - unannehmbar

Abrieb der Körperoberfläche - unannehmbar


Abrieb der Körperoberfläche - unannehmbar

Abrieb der Körperoberfläche - unannehmbar


Starke Korrosion - unannehmbar

Starke Korrosion - unannehmbar


Schnitte, Schürfwunden, Körperschnitte - unannehmbar

Schnitte, Schürfwunden, Körperschnitte - unannehmbar


Schnitte, Schürfwunden, Körperschnitte - unannehmbar

Schnitte, Schürfwunden, Körperschnitte - unannehmbar


Schnitte, Schürfwunden, Körperschnitte - unannehmbar

Schnitte, Schürfwunden, Körperschnitte - unannehmbar


Schnitte, Schürfwunden, Körperschnitte - unannehmbar

Schnitte, Schürfwunden, Körperschnitte - unannehmbar


Kaputte, verbogene Drücker - unannehmbar

Kaputte, verbogene Drücker - unannehmbar


Starke Korrosion - unannehmbar

Starke Korrosion - unannehmbar


Kaputte, verbogene Drücker - unannehmbar

Kaputte, verbogene Drücker - unannehmbar