LKW-Scheibenbremssattel

Anforderungen an den technischen Zustand der ausgebauten KNORR-Bremssättel
1. Der Sattelkörper darf nicht gerissen, gebrochen oder deformiert sein.
2. Der Bremssattel soll komplett, nicht zerlegt sein.
3. Der Bremssattel muss über eine Selbstregelung verfügen.
4. Der Bremssattel muss über ein Typenschild verfügen.
5. Der Index des zurückgegebenen Kerns muss mit dem Index des gekauften Fertigprodukts übereinstimmen.
2. Der Bremssattel soll komplett, nicht zerlegt sein.
3. Der Bremssattel muss über eine Selbstregelung verfügen.
4. Der Bremssattel muss über ein Typenschild verfügen.
5. Der Index des zurückgegebenen Kerns muss mit dem Index des gekauften Fertigprodukts übereinstimmen.

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