Abgaskühler

VANCOOLER

Anforderungen an den technischen Zustand des ausgebauten Abgaskühlers

1. Der zurückgegebene Kern muss vollständig sein (Gehäuse und Drosselklappe) und darf nicht in seine Einzelteile zerlegt sein.

2. Der Kern darf keine mechanischen Schäden aufweisen.

3. Alle Befestigungselemente müssen intakt und unbeschädigt sein.

4. Der Abgaskühler darf nicht stark korrodiert sein, Roststellen sind nicht zulässig.

5. Der Kernkörper darf keine Anzeichen von Rissen, Ablösungen von Schraubverbindungen, Löchern, Quer- und Längsschweißnähten aufweisen, die auf eine Reparatur des Körpers schließen lassen.

6. Der Körper darf keine Brüche, Risse, Verformungen, starke Korrosion oder Verbrennungen aufweisen.

7. Die Drosselklappe darf keine mechanischen Schäden, Risse, Brüche, Verformungen, starke Korrosion oder Verbrennungen aufweisen.

8. Die Drosselklappe muss vollständig sein und mit einem Ventil (Hebel und Schließmechanismus) ausgestattet sein.

Nicht akzeptable Beispiele

Keine mechanische Beschädigung des Gashebels - erforderlich

Keine mechanische Beschädigung des Gashebels - erforderlich


Mechanische Beschädigung - unannehmbar

Mechanische Beschädigung - unannehmbar


Mechanische Beschädigung - unannehmbar

Mechanische Beschädigung - unannehmbar


Drosselklappenhebel - erforderlich

Drosselklappenhebel - erforderlich


Drosselklappenhebel - erforderlich

Drosselklappenhebel - erforderlich


Drosselklappenhebel fehlt - unannehmbar

Drosselklappenhebel fehlt - unannehmbar


Mechanische Beschädigung des Körpers - unannehmbar

Mechanische Beschädigung des Körpers - unannehmbar