Hinterquerträger

1. Der ausgebaute zurückgegebene Teil (Kern) muss der nach der Verkaufsform TR gekauften Ware entsprechen und es empfehlenswert, diesen in der Verpackung nach dem gekauften Stück zu liefern. Bei fehlender Originalverpackung muss der zurückgegebene Teil mit dem Index der gekauften Ware eindeutig beschrieben werden.

2. Nach den Umweltschutzvorschriften sind die Kerne so zu schützen und zu verpacken, dass sie die Umwelt nicht belästigen. Aus den ausgebauten Teilen (bspw. Servolenkungen, Pumpen, Klimakompressoren) ist das dort noch vorhandene Medium zu entfernen, die Einfüllöffnungen sind mit aus der gekauften Ware entfernten Verschlüssen zu verschließen.

3. Entgegengenommen kann nur der komplette Teil, der nicht zerlegt ist und folgend festgelegte technische Anforderungen erfüllt.
FORTUNE LINE

Anforderungen an die technische Beschaffung der ausgebauten Hinterquerträger

1. Der zurückgegebene Querträgerkern muss dem gleichen Fahrzeugmodell - gleiche Form und Abmessungen, wie der bestellte Querträger - entstammen. Im Rahmen des gleichen Fahrzeugmodells ist es zulässig, eine andere Querträgerausführung hinsichtlich der Ausrüstung und der Motorversion, bspw. ABS / ohne ABS, Scheiben- / Trommelbremsen, zulässig.
Der zurückgegebene Querträgerkern muss vollständig sein. Die Hauptkomponenten müssen am Querträger angebaut sein. Die dauerhafte Befestigung von kleinen, losen Querträgerteilen ist am Grundrahmen zulässig.

2. Gebrochene Drehstabfedern sind zulässig, unzulässig sind getrennte oder herausgetrennte Drehstabfedern. Das Fehlen von kleinen Querträgerteilen, wie Schrauben, U-Scheiben, Radachsen, Silentblöcke, Befestigung der Längs-Schubstange ist zulässig.

3. Die zurückgegebene Ware muss nicht verpackt sein.

Nicht akzeptable Beispiele

Rückgabe des Kernes für anderes Fahrzeugmodell (verschiedene Form und Abmessungen) - unzulässig

Rückgabe des Kernes für anderes Fahrzeugmodell (verschiedene Form und Abmessungen) - unzulässig


Fehlende Befestigung der Längs-Schubstange - zulässig

Fehlende Befestigung der Längs-Schubstange - zulässig


Fehlende Radachse – zulässig

Fehlende Radachse – zulässig


Fehlender Querträger-Silentblock – zulässig

Fehlender Querträger-Silentblock – zulässig


Gebrochene Drehstabfeder - zulässig

Gebrochene Drehstabfeder - zulässig


Herausgetrennte Drehstabfeder - unzulässig

Herausgetrennte Drehstabfeder - unzulässig


Getrennte Drehstabfeder - unzulässig

Getrennte Drehstabfeder - unzulässig


Rückgabe des Kernes für gleiches Fahrzeugmodell (nur andere Ausführung) - zulässig

Rückgabe des Kernes für gleiches Fahrzeugmodell (nur andere Ausführung) - zulässig


Rückgabe des Kernes für gleiches Fahrzeugmodell (nur andere Ausführung) - zulässig

Rückgabe des Kernes für gleiches Fahrzeugmodell (nur andere Ausführung) - zulässig


Rückgabe kompletten Kernes - zulässig

Rückgabe kompletten Kernes - zulässig


Fehlendes ein der Hauptelemente des Kerns (des Lenkers) – unzulässig

Fehlendes ein der Hauptelemente des Kerns (des Lenkers) – unzulässig


Lose Hauptelemente des Kerns - unzulässig

Lose Hauptelemente des Kerns - unzulässig


Hauptelemente des Kerns am Grundrahmen befestigt - zulässig

Hauptelemente des Kerns am Grundrahmen befestigt - zulässig


Gebrochene Drehstabfeder - zulässig

Gebrochene Drehstabfeder - zulässig


Lose, dauerhaft am Grundrahmen befestigte Kernteile – zulässig

Lose, dauerhaft am Grundrahmen befestigte Kernteile – zulässig


Lose oder gelöste kleine Elemente aufgrund eines Bruchs des Torsionsstabs - akzeptabel

Lose oder gelöste kleine Elemente aufgrund eines Bruchs des Torsionsstabs - akzeptabel


Rückgabe des Kernes für gleiches Fahrzeugmodell (gleiche Form) - zulässig

Rückgabe des Kernes für gleiches Fahrzeugmodell (gleiche Form) - zulässig


Rückgabe des Kernes für anderes Fahrzeugmodell (andere Form) - unzulässig

Rückgabe des Kernes für anderes Fahrzeugmodell (andere Form) - unzulässig


Rückgabe des Kernes für anderes Fahrzeugmodell (andere Form) - unzulässig

Rückgabe des Kernes für anderes Fahrzeugmodell (andere Form) - unzulässig


Rückgabe des Kernes für gleiches Fahrzeugmodell (gleiche Form und Abmessungen) - zulässig

Rückgabe des Kernes für gleiches Fahrzeugmodell (gleiche Form und Abmessungen) - zulässig


Rückgabe des Kernes für gleiches Fahrzeugmodell (nur andere Ausführung) - zulässig

Rückgabe des Kernes für gleiches Fahrzeugmodell (nur andere Ausführung) - zulässig


Herausgetrennte Drehstabfeder - unzulässig

Herausgetrennte Drehstabfeder - unzulässig