Hinterquerträger
1. Der ausgebaute zurückgegebene Teil (Kern) muss der nach der Verkaufsform TR gekauften Ware entsprechen und es empfehlenswert, diesen in der Verpackung nach dem gekauften Stück zu liefern. Bei fehlender Originalverpackung muss der zurückgegebene Teil mit dem Index der gekauften Ware eindeutig beschrieben werden.
2. Nach den Umweltschutzvorschriften sind die Kerne so zu schützen und zu verpacken, dass sie die Umwelt nicht belästigen. Aus den ausgebauten Teilen (bspw. Servolenkungen, Pumpen, Klimakompressoren) ist das dort noch vorhandene Medium zu entfernen, die Einfüllöffnungen sind mit aus der gekauften Ware entfernten Verschlüssen zu verschließen.
3. Entgegengenommen kann nur der komplette Teil, der nicht zerlegt ist und folgend festgelegte technische Anforderungen erfüllt.
Anforderungen an die technische Beschaffung der ausgebauten Hinterquerträger
1. Der zurückgegebene Querträgerkern muss dem gleichen Fahrzeugmodell - gleiche Form und Abmessungen, wie der bestellte Querträger - entstammen. Im Rahmen des gleichen Fahrzeugmodells ist es zulässig, eine andere Querträgerausführung hinsichtlich der Ausrüstung und der Motorversion, bspw. ABS / ohne ABS, Scheiben- / Trommelbremsen, zulässig.
Der zurückgegebene Querträgerkern muss vollständig sein. Die Hauptkomponenten müssen am Querträger angebaut sein. Die dauerhafte Befestigung von kleinen, losen Querträgerteilen ist am Grundrahmen zulässig.
2. Gebrochene Drehstabfedern sind zulässig, unzulässig sind getrennte oder herausgetrennte Drehstabfedern. Das Fehlen von kleinen Querträgerteilen, wie Schrauben, U-Scheiben, Radachsen, Silentblöcke, Befestigung der Längs-Schubstange ist zulässig.
3. Die zurückgegebene Ware muss nicht verpackt sein.