LKW-Scheibenbremssattel

SBP - TEQ

Technische Zustandsanforderungen für ausgebauten LKW-Bremssättel

1. Der Kern kann nicht mechanisch beschädigt werden – Schnitt, Riss, Verformung.

2. Der Kern muss vollständig und abgeschraubt sein.

3. Der Kern darf nicht stark korrodiert sein.

4. Die Stiftbuchse darf nicht verformt werden.

5. Wenn die Klemme mit Joch verkauft wird, muss der Kern auch mit Joch zurückgegeben werden.

6. Der zurückgegebene Kern darf in den Führungen nicht durchhängen (gilt nur für hydraulische Spanner).

7. Mit „MEI“ gekennzeichnete Bremssättel werden nicht akzeptiert.



Nicht akzeptable Beispiele

Unvollständige Klemme - unannehmbar

Unvollständige Klemme - unannehmbar


Unvollständige Klemme - unannehmbar

Unvollständige Klemme - unannehmbar


Befestigung der Blöcke (Joch) in den hydraulisch-pneumatischen Spannern – erforderlich

Befestigung der Blöcke (Joch) in den hydraulisch-pneumatischen Spannern – erforderlich


Jegliche Lockerheit der Führungen in den hydraulisch-pneumatischen Klemmen - unannehmbar

Jegliche Lockerheit der Führungen in den hydraulisch-pneumatischen Klemmen - unannehmbar


Dekalibrierte Bremsbelagmontage - unannehmbar

Dekalibrierte Bremsbelagmontage - unannehmbar


Deformierter Stiftsitz - unannehmbar

Deformierter Stiftsitz - unannehmbar


Mechanischer Schaden - unannehmbar

Mechanischer Schaden - unannehmbar


Überhitzter Bremssattel - unannehmbar

Überhitzter Bremssattel - unannehmbar


Ein verschlissener und überhitzter Bremssattel - unannehmbar

Ein verschlissener und überhitzter Bremssattel - unannehmbar