LKW-Scheibenbremssattel
Technische Zustandsanforderungen für ausgebauten LKW-Bremssättel
1. Der Kern kann nicht mechanisch beschädigt werden – Schnitt, Riss, Verformung.
2. Der Kern muss vollständig und abgeschraubt sein.
3. Der Kern darf nicht stark korrodiert sein.
4. Die Stiftbuchse darf nicht verformt werden.
5. Wenn die Klemme mit Joch verkauft wird, muss der Kern auch mit Joch zurückgegeben werden.
6. Der zurückgegebene Kern darf in den Führungen nicht durchhängen (gilt nur für hydraulische Spanner).
7. Mit „MEI“ gekennzeichnete Bremssättel werden nicht akzeptiert.
8. Kopien von Produkten werden nicht akzeptiert. Originalmarkierungen auf dem Kern sind erforderlich.

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