Kupplungsscheibe
1. Der zurückgegebene ausgebaute Teil (Kern) muss dem im Rahmen der TR-Form gekauften Teil entsprechen. Er sollte in der Originalverpackung des gekauften Produkts geliefert werden. Ist die Originalverpackung nicht verfügbar, muss der zurückgegebene Teil mit dem Index des gekauften Produkts eindeutig gekennzeichnet sein.
2. Gemäß den Umweltschutzvorschriften sollen die Kerne so geschützt und verpackt sein, dass sie die Umwelt nicht verschmutzen können. Die ausgebauten Teile (z.B. Lenkgetriebe mit Servo, Pumpen, Kompressoren der Klimaanlage) sollen ohne Betriebsmittel geliefert werden. Die Anschlüsse sollen mit Stopfen, z.B. vom gekauften Produkt, geschlossen werden.
3. Wir können nur komplette, nicht zerlegte Teile annehmen, welche die nachstehen angegebenen technischen Anforderungen erfüllen.
2. Gemäß den Umweltschutzvorschriften sollen die Kerne so geschützt und verpackt sein, dass sie die Umwelt nicht verschmutzen können. Die ausgebauten Teile (z.B. Lenkgetriebe mit Servo, Pumpen, Kompressoren der Klimaanlage) sollen ohne Betriebsmittel geliefert werden. Die Anschlüsse sollen mit Stopfen, z.B. vom gekauften Produkt, geschlossen werden.
3. Wir können nur komplette, nicht zerlegte Teile annehmen, welche die nachstehen angegebenen technischen Anforderungen erfüllen.
Anforderungen an den technischen Zustand der Kupplungsscheiben
1. Die Mitnehmerscheibe (meist als Lochblech mit annieteten Belägen) darf nicht gerissen oder verbogen sein.
2. Die Federn dürfen nicht gerissen sein; die Torsionsdämpferkonstruktion darf nicht zerstört oder gerissen sein.
3. Die Scheibennabe darf nicht abgenutzt, oder von der Torsionsdämpferkonstruktion abgebrochen sein.
4. Die Kupplungseinheit muss komplett sein.
2. Die Federn dürfen nicht gerissen sein; die Torsionsdämpferkonstruktion darf nicht zerstört oder gerissen sein.
3. Die Scheibennabe darf nicht abgenutzt, oder von der Torsionsdämpferkonstruktion abgebrochen sein.
4. Die Kupplungseinheit muss komplett sein.